Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 1. Schriftführer und dem 1. Kassierer.
Der Vorstand kann im Einzelfall Beschlüsse bis zu 500,00 DEM fassen. Der Vorsitzende verfügt im Einzelfall über 300,00 DEM.
Der Gesamtvorstand beschließt die Ausgaben über 500,00 DEM sobald 2/3 der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Die Gültigkeit des Beschlusses kann, wenn 2/3 der anwesenden Mitglieder in der Monatsversammlung dagegen sind, aufgehoben werden. Das Vorhaben muß überarbeitet und erneut zum Beschluß vorgelegt werden.
Tag der ersten Eintragung: 30.01.1961 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Satzung vom 02.10.1958 zuletzt geändert am 15.02.1991
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.