Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Oberschützenmeister und der Schatzmeister jeweils alleine vertretungsberechtigt. Ausgaben bis zur Höhe von 100,00 Euro kann der Vorstand im Rahmen der vorhandenen Barmittel selbständig tätigen. Bei Ausgaben bis 1.500,00 Euro ist ein mehrheitlicher Beschluss des geschäftsführenden Vorstands erforderlich. Bei Verfügungen über 1.500,00 Euro bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses des Gesamtvorstands ( §§ 6, 19).
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernd Theo Neuberger
Walldürn
Vorstand
Reiner Wöhl
Walldürn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.06.1955 in Neufassung vom 11.12.2010
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 27.09.1955
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.03.2015.
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