Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und der 2. Vorsitzenden.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende anwesend sind. Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters der Vorstandssitzung.
Tag der ersten Eintragung: 25.09.1968 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 33, 34
Blatt 97 ff. Sonderband
Blatt 110 ff
Blatt 135 ff
Blatt 150 ff
Blatt 160 ff
Satzung
Satzung vom 02.03.1968 zuletzt geändert am 10.02.1979
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2003 hat die Änderung der §§ 2, 4, 8, 10 und 11 der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.