Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus mindestens zwei höchstens 4 Personen. Jedes Vorstandsmitglied hat Einzelvertretungsbefugnis. Bei Rechtsgeschäften über 3.000,00 EUR ist die schriftliche Zustimmung des Gesamtausschusses erforderlich. Bei Rechtsgeschäften über 10.000,00 EUR ist die Zustimmung durch Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Hacker
Wannweil
Vorstand
Michael Tim Tschetsch
Riederich
Vorstand
Joachim Zappke
Riederich
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1953 mit Nachtrag vom 02.04.1956 zuletzt geändert am 07.06.2013
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der Gesamtausschuss) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.03.2015.
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1956
Satzung: Sonderband Blatt 3 - 10, 152 - 153
Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 160
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.