Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Ankauf und Verkauf von Immobilien, Aufnahme von Krediten, dingliche Belastungen auf vereinseigenes Grundvermögen und Verpfändung von Vereinsvermögen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Manfred Florschütz
Grub a. Forst
Vorstand
Bastian Heinlein
Grub am Forst
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.03.1929 zuletzt geändert am 03.01.1997
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2014 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.09.2021 hat die Änderung des § 13 (Mitgliederversammlung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 25.03.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.01.2025 hat die Änderung des § 8 (Verwendung von Vereinsmitteln) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 18.04.1929. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 110 ff SB;
Satzung Bl. 190 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 227 ff. SB.
Satzung Bl. 258
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 274 ff. SB.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. und dem 2. Vorstand.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.