Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zur Aufnahme von Krediten zu Lasten des Vereinsvermögens von mehr als 3.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 05.03.1974 in Montabaur (vorher Amtsgericht Rennerod VR 3; erste Eintragung dort: 02.01.1929) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 03.03.2006.
SAä Bl 200 ff
Satzung Blatt 241-245
Satzung Blatt 281-286
Fall 10
Satzung
Satzung vom 13.09.1928 zuletzt geändert am 02.03.2004
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Vorstand- Abs 1.Erweiterung Gesamtvorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 2 (Name, Sitz und Zweck) und § 19 (Vermögensübergang bei Auflösung oder Zweckfortfall) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck) und in § 14 (Vorstand) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.