Handelsregister · VR 99

Registerinformationen

Schützenkorps Dorfmark e.V. · Amtsgericht Walsrode

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schützenkorps Dorfmark e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dorfmark

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 99
Gericht
Amtsgericht Walsrode
Letzte Eintragung
10.10.2023
Abrufstand
22.09.2025
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Johannes Schwarz

Soltau

Vorstand

Steffie Barthel

Bad Fallingbostel

Vorstand

Jens Schiedrich

Bad Fallingbostel-Dorfmark

Vorstand

Markus Riedel

Bad Fallingbostel

Vorstand

Carsten Wesche

Bad Fallingbostel

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung zuletzt geändert am 15.06.2001
  • Die Mitgliederversammlung vom 18.10.2010 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz), § 2 (Zweck und Aufgaben), § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Mitgliederversammlung), § 11 (Aufgaben des Vorstandes) und § 16 (Auflösung des Schützenkorps) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) sowie die ersatzlose Streichung des § 18 (Königsordnung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 15.04.2023 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Mitgliederversammlung), 12 (Vorstand), 16 (Der erweiterte Vorstand) und 17 (Wahlen im erweiterten Vorstand) beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.07.2006.
  • Satzung Blatt 230 ff. der Akten
  • Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt.
  • Satzung Bd. II Blatt 39 ff. der Akten
  • Satzung Bd. II Blatt 55 ff. der Akten
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender und 3. Vorsitzender sowie 1. Kassenwart und 1. Schriftführer. Es sind der 1. oder 2. Vorsitzende mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertretungsberechtigt.
  • Satzung Bd. II Blatt 83 ff. der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.