Handelsregister · VR 4898

Chronologischer Auszug

"Schützengilde zu Zossen e.V." · Amtsgericht Potsdam

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Schützengilde zu Zossen e.V."

b)
Zossen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch jedes Vorstandsmitglied allein.

b)
Vorsitzender:

1.
Steinberg, Ulrich, *XX.XX.XXXX, Zossen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Nürnberger, Dietmar, *XX.XX.XXXX, Berlin

Stellvertretender Vorsitzender:

3.
Dopatka, Frank, *XX.XX.XXXX, Dabendorf
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 16.05.1998

b)
Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger)
ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom
06.10.2002 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom selben Tage der Schützenclub Dabendorf 1600 e.V. mit Sitz in Zossen OT
Dabendorf (Amtsgericht Zossen, VR 137) durch
Aufnahme verschmolzen.
a)
06.12.2006
Einhorn
b)
Tag der ersten Eintragung:
16.12.1998

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Zossen, VR
428 getreten.
2a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende. Jeder von ihnen ist jeweils alleinvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

3. Dopatka, Frank

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:

2. Nürnberger, Dietmar

2. Vorsitzender:

4.
Philippeit, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Zossen
a)
13.03.2009
Berliner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.