Handelsregister · VR 240643

Chronologischer Auszug

Schützengilde Deckenpfronn e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengilde Deckenpfronn e.V.

b)
Deckenpfronn
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den
Verein zu Leistungen von mehr als 10.000,-- DM
verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
Gesamtausschusses.

b)
1. Vorsitzender:
Röhm, Udo, Deckenpfronn, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Legrat, Frank, Wildberg, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 18.01.1959 zuletzt geändert am 26.01.2014
a)
06.10.2014
Blechschmidt

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2014.
Tag der ersten Eintragung:
30.06.1959
Satzung:
Sonderband
Blatt 121 - 127
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung berichtigt nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die den
Verein zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR
verpflichten, bedürfen der Zustimmung des
Gesamtausschusses.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.01.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr und Zweck des Vereins) und § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)
beschlossen.
a)
09.04.2015
Gums

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 1
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2017 hat die Änderung der Satzung in § 7
(Gesamtausschuss) beschlossen.
a)
15.02.2017
Gums

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband
Blatt 7

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.