Handelsregister · VR 2792
Chronologischer Auszug
"Schützengilde Altdöbern 1862 e.V." · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengilde "Altdöbern 1862 e.V." b) Altdöbern | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Oberschützenmeister und dem Schützenmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1.000,00 DM verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. b) Präsident: 1. Dr. Kuhn, Reinhard, *XX.XX.XXXX, Finsterwalde Oberschützenmeister: 2. Kuß, Hans-Ulrich, *XX.XX.XXXX, Altdöbern Schützenmeister: 3. Helbig, Hans-Dieter, *XX.XX.XXXX, Altdöbern | a) eingetragener Verein Satzung vom: 10.07.1990 zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.08.1995 | a) 14.11.2006 Metzdorf b) Tag der ersten Eintragung: 28.08.1990 Dieses Blatt ist unter Änderung der örtlichen Zuständigkeit zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 421 getreten. |
| 2 | a) "Schützengilde Altdöbern 1862 e.V." | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Oberschützenmeister und dem Schützenmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 500,00 EUR verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstandes einzuholen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2010 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 1 (Name und Sitz der Gilde) und § 9 (Vorstand der Gilde). | a) 03.12.2010 Theinert b) Satzung Bl. 34 - 41 SB |
| 3 | b) Nicht mehr Schützenmeister: 3. Helbig, Hans-Dieter Schützenmeister: 4. Schuppan, Ramona, *XX.XX.XXXX, Altdöbern | a) 30.08.2017 Lenk | ||
| 4 | b) Nicht mehr Präsident: 1. Dr. Kuhn, Reinhard Präsident: 5. Boehm, Uwe-Detlef, *XX.XX.XXXX, Altdöbern | a) 07.08.2018 Perl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.