Handelsregister · VR 20794
Chronologischer Auszug
Schützengesellschaft Westumer Einigkeit gegründet 1908 e.V. · Amtsgericht Steinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengesellschaft Westumer Einigkeit gegründet 1908 b) Emsdetten | a) Jeder der beiden Vorsitzenden ist alleinvertretungsberechtigt. b) 1. Vorsitzender: Grunwald, Hermann-Josef, Emsdetten 2. Vorsitzender: Rudlik, Manfred, Emsdetten | a) eingetragener Verein Satzung vom 31.10.1992 zuletzt geändert am 19.01.1993 | a) 04.12.2009 Waterkamp b) Tag der ersten Eintragung: 03.03.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes Amtsgericht Rheine VR 794 getreten. Freigegeben am 04.12.2009. |
| 2 | a) Schützengesellschaft Westumer Einigkeit gegründet 1908 e.V. | a) Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. b) Nicht mehr 1. Vorsitzender: Grunwald, Hermann-Josef, Emsdetten Nicht mehr 2. Vorsitzender: Rudlik, Manfred, Emsdetten Bestellt als 1. Vorsitzender: Wegmann, Michael, Emsdetten, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Linnenbaum, Martin, Emsdetten, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2024 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Vorstand) und mit ihm die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 22.11.2024 Brinkmann b) Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen berichtigend eingetragen bzgl. des "e.V."- Zusatzes im Vereinsnamen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.