Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1.Vorsitzende und der stellvertr. Vorsitzende.
Bei Vorstandsbeschlüssen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des 1. Vorsitzenden. Zum An- und Verkauf sowie Verpfändung von Grundstücken, Aufnahme oder Darlehen, Anstellung von Personen mit laufenden Bezügen und Verpachtung von weittragender Bedeutung bedarf der Vorstand der Zustimmung des Wirtschaftsbeirates
Tag der ersten Eintragung: 24.08.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.10.2006.
Beschluss Band II Blatt 10 der Akten
Neufassung Satzung Band II Blatt 14ff der Akten
Fall 3
Satzung Blatt 30 ff der Akten
Fall 4
Satzung
Satzung vom 24.09.1950
Die Mitgliederversammlung vom 07.09.2007 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel), § 6 (Ausscheiden aus der Gesellschaft) und § 8 (Organe) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Ziel) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.