Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Oberschützenmeister, der 1. Schützenmeister und der 2. Schützenmeister. Jeder von ihnen ist allein zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass für Vermögensbeleihungen und Kreditaufnahmen die vorherige Zustimmung und Ermächtigung des Verwaltungsrats und für Grundstücksverkäufe die vorherige Zustimmung und Ermächtigung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach Maßgabe der § 5 ff. bzw. § 9 ff. der Satzung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Peter Voitl
Pforzheim
Vorstand
Gerhard Stenzel
Pforzheim
Vorstand
Roland Seebold
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.03.1950 in Neufassung vom 01.03.1968 mit Änderung vom 05.03.1971, 07.03.1975 und 08.03.1996.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.01.2015.
Tag der ersten Eintragung: 27.05.1950
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.