Handelsregister · VR 30252

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft Oberornau e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft Oberornau e.V.

b)
Oberornau
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1000,- DM ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Vorstand:
Wieser, Georg, Maurer, Vogldorn
Vorstand:
Godl, Franz, Maurer, Manhartsberg
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 09.10.1981
a)
20.01.2006
Posch

b)
Tag der ersten Eintragung:
25.05.1982.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)

Sitz verlegt, nun:
Obertaufkirchen OT Oberornau
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Erwerb
oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als
1000,- EUR ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.

b)
Personendaten ergänzt bzw. berichtigt, nun:
1. Schützenmeister:
Wieser, Georg, Obertaufkirchen, *XX.XX.XXXX
Personendaten ergänzt bzw. berichtigt, nun:
2. Schützenmeister:
Godl, Franz, Obertaufkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.09.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Sitz), 5 (Eintritt der
Mitglieder), 6 (Austritt), 12 (Vereinsausschuss), 13 (Mitgliederversammlung), 14 und 17
(Auflösung) der Satzung beschlossen.
a)
13.05.2016
Zankl

b)
SBBl. 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.