Handelsregister · VR 580439

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft Markdorf 1525 e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft Markdorf 1525 e.V.

b)
Markdorf
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende, jeweils mit
Einzelvertretungsbefugnis.

b)
1. Vorsitzender:
Delfs, Thomas, Markdorf, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Stark, Michael, Markdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 27.11.1987 mit Änderung vom 28.04.1999.
a)
20.03.2015
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
20.03.2015.
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1988
2b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Braun, Daniel, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Stark, Michael, Markdorf, *XX.XX.XXXX
a)
19.05.2015
Tänzel
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3.
Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

b)
Gewählt als
3. Vorsitzender:
Kinzig, Heiko, Friedrichshafen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
25.04.2018
Maier

b)
Satzung:
AS. 129-141
4b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt bei
1. Vorsitzender:
Delfs, Thomas Michael Hermann Asmus, Markdorf,
*XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.02.2019 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 13 (Datenschutz) beschlossen.
a)
13.02.2019
Tänzel

b)
Geänderte Satzung:
AS. 179 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.