Handelsregister · VR 10064

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft Kronach e.V. · Amtsgericht Coburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft Kronach eingetragener Verein

b)
Kronach
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand
hat bei folgenden Geschäften die Zustimmung des
Verwaltungsausschusses einzuholen: 1. Durchführung
von baulichen Maßnahmen mit einem Kostenaufwand
von mehr als 50.000,- DM und weniger als 100.000,- DM.
2. Aufnahme von Krediten und Bestellung von
Grundschulden von mehr als 50.000,- DM und weniger
als 100.000,- DM. Darüberhinaus ist die Zustimmung der
Hauptversammlung erforderlich. Dies gilt insbesondere
für den An- und Verkauf von Grundstücken.

b)
Stv. Vorsitzender (2. Schützenmeister):
Stützinger, Adolf, techn. Angestellter, Kronach
Erster Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Dr.Ing. Johannes, Weber, Kronach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 24.08.1879 zuletzt geändert am 06.05.1999

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (1.
Schützenmeister) und dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Schützenmeister).
a)
23.01.2006
Gruenbauer

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.06.1921.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 1-2 SB;
2a)
Geändert nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Der Vorstand hat bei folgenden Geschäften die
Zustimmung des Verwaltungsausschusses einzuholen:
1. Durchführung von baulichen Maßnahmen mit einem
Kostenaufwand von mehr als 50.000,- Euro und weniger
als 100.000,- Euro.
2. Aufnahme von Krediten und Bestellung von
Grundschulden von mehr als 50.000,- Euro und weniger
als 100.000,- Euro.
Darüberhinaus ist die Zustimmung der
Hauptversammlung erforderlich. Dies gilt insbesondere
für den Ankauf und Verkauf von Grundstücken.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2009 hat die Änderung des § 12 (Beschränkungen
der Vollmacht) der Satzung beschlossen.
a)
10.06.2009
Forkel
3b)
Ausgeschieden:
Stv. Vorsitzender (2. Schützenmeister):
Stützinger, Adolf, techn. Angestellter, Kronach

Gewählt:
Stv. Vorsitzender (2. Schützenmeister):
Kümmet, Matthias, Kronach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05.05.2011 hat die Änderung des § 2.(Zweck) der Satzung
beschlossen.
a)
29.06.2011
Forkel

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 287
ff SB.
4b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Erster Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Dr.Ing. Weber, Johannes, Kronach, *XX.XX.XXXX
a)
04.07.2011
Forkel
5b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Dr.Ing. Weber, Johannes, Kronach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Jungkunz, Frank, Küps OT Oberlangenstadt, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2013
Günther
6b)
Personendaten geändert, nun:
1. Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Jungkunz, Frank, Kronach, *XX.XX.XXXX
a)
20.04.2016
Günther
7a)
Firma von Amts wegen berichtigt:
Schützengesellschaft Kronach e.V.
b)
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Jungkunz, Frank, Kronach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Vorsitzender (1. Schützenmeister):
Schnitzler, Jörg, Weißenbrunn, *XX.XX.XXXX
a)
09.07.2019
Bock

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.