Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende, die jeweils einzelvertretungsbefugt sind.
Änderungsbeschluss Blatt 141 ff., Satzung Blatt 145 ff. der Registerakten Tag der ersten Eintragung: 13.01.1964 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.11.2005.
Satzung
Satzung vom 18.01.1963
geändert am 28.01.2000
Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft), § 6 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Aufnahmefolgen), § 8 (Mitgliedsrechte), § 10 (Beitrag), § 11 (Austritt), § 13 (Vereinsorgane), § 14 (Mitgliederversammlung), § 15 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 17 (Vorstand), § 18 (Erweiterter Vorstand), § 19 (Vorstandswahlen), § 24 (Geschäftsordnung) und § 25 (Inkrafttreten) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Aufgaben) und § 22 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.