Handelsregister · VR 1043
Chronologischer Auszug
Schützengesellschaft "Geselligkeit" Regendorf · Amtsgericht Regensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengesellschaft "Geselligkeit" Regendorf b) Regendorf | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten je einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügung an über Grundstücke, sowie ausserdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 200,00 DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Der 1. Schützenmeister kann über notwendige Anschaffungen bis zu einer Höhe von 200,00 DEM alleine entscheiden. Über Ausgaben von mehr als 200,00 DEM entscheiden Vorstand und Ausschuß gemeinsam. b) Vorstand: Dr. Bengler, Klaus, Regenstauf, *XX.XX.XXXX Vorstand: Peschel, Klothilde, Zeitlarn, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 28.10.1989. | a) 28.01.2004 Neugirg b) Tag der ersten Eintragung: 15.01.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 ff. SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Peschel, Klothilde, Zeitlarn, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Beer, Heinz, Lappersdorf, *XX.XX.XXXX | a) 15.01.2015 Scheurer genannt Rohling | ||
| 3 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten je einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügung an über Grundstücke, sowie ausserdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 200,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Der 1. Schützenmeister kann über notwendige Anschaffungen bis zu einer Höhe von 200,00 Euro alleine entscheiden. Über Ausgaben von mehr als 200,00 DEM entscheiden Vorstand und Ausschuß gemeinsam. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.11.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 12.02.2016 Scheurer genannt Rohling b) Satzung Bl. 61-64 SB; | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorstand: Dr. Bengler, Klaus, Regenstauf, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorstand: Beer, Heinz, Lappersdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Bengler, Philip, Regensburg, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorstand: Köpke, Josef, Zeitlarn, *XX.XX.XXXX | a) 05.11.2024 Janssen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.