Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen werden. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass nur Aufnahme von Krediten, die eine Höhe von 3.000,00 DEM überschreiten, die Genehmigung der Jahreshauptversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Axel Reinhardt
Neustadt
Vorstand
Daniel Teichmann
Neustadt am Rübenberge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 16.01.1979 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 29.06.2006.
Satzung Blatt 138-144 der Akten
Satzung
Satzung vom 15.01.1990
Die Mitgliederversammlung vom 20.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Tätigkeitsgrundsätze und Gemeinnützigkeit), 11 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Änderung des Vereinszwecks, Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.