Der erste oder zweite Schützenmeister vertreten den Verein gem. § 26 BGB. Zu Rechtsgeschäften, die denVerein mit mehr als 5000,-- DM belasten, zum Verkauf oder Ankauf, sowie zur Belastung von Grundstücken ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Florian Kölling
Nußdorf a.Inn
Vorstand
Helmut Hofmann
Flintsbach a.Inn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 01.12.1956 zuletzt geändert am 06.02.1981
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 10.02.1960. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 40 .
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.