Der Verein wird durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein oder durch den Vorstand Finanzen, den Vorstand Verwaltung, den Vorstand Schießsport jeweils zu zweit vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass zu Grundstücksgeschäften und zur Aufnahme von Krediten die Zustimmung der Mitgliederversammlung erfolgen muss. Bei Geschäften mit einem Wert von über 2.000,-- EUR ist ein Beschluss des erweiterten Vorstandes erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Taube
Grasleben
Vorstand
Markus Kranzen
Grasleben
Vorstand
Nadine Schrader
Grasleben
Vorstand
Thomas Fischer
Grasleben
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.11.1962
Die Mitgliederversammlung vom 09.01.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Der geschäftsführende Vorstand), § 12 (Wahl des Vorstandes), § 14 (Mitgliederversammlung), § 16 (Schießen auf Königsscheiben) und § 17 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2019 hat die Neufassung der gesamten Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.01.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 Nr. 6 (Zweck des Vereins) und § 9 Nr. 3 (Der geschäftsführende Vorstand) beschlossen. Ferner wurde § 16 (Datenschutz) hinzugefügt.
Freitext
Satzung Blatt 244 ff. der Akten
Tag der ersten Eintragung: 12.05.1905 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
Neufassung Satzung Blatt 264ff der Akten
Fall 4
Satzung Blatt 277 ff der Akten
Fall 5
Satzung Blatt 290-294 der Akten
Fall 6
Fall 7
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.