Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall in Höhe von 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung des Gesellschaftsausschusses erforderlich. Für Rechtsgeschäfte, die den Verein im Einzelfall über 10.000,00 EUR belasten, ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich, ebenso für die Veräußerung, Verpfändung und Verpachtung von Immobilien oder Vermögen, sowie die Veräußerung und Verpfändung von Forderungen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Engelbert Lutter
Hohenburg
Vorstand
Matthias Sperl
Hohenburg
Vorstand
Markus Finn
Hohenburg
Vorstand
Lara Bukert
Hohenburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.04.1979 zuletzt geändert am 05.01.2001
Vereinsname wegen Schreibfehlers von Amts wegen berichtigt.
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2013 hat die Änderung der §§ 12 (Vorstand-Schützenmeisteramt), 14 (Ordentliche Mitgliederversammlung), 17 (bisher: Verträge, neu: Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstands gem. § 26 BGB) und 21 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.07.1979. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 32 ff So.