Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer, der technische Leiter, der Sportleiter DSB und der Sportleiter BDS, der Jugendleiter DSB und der Gaststättenleiter. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten jeweils einzeln. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils zu zweit. Der Vorstand und der Vereinsausschuss bedarf zu allen Rechtsgeschäften, die im Einzelfall den Wert von 20.000,00 € übersteigen, der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Dies gilt ebenso für Rechtsgeschäfte, in denen der Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Jahreswert der Leistung 10.000,00 € übersteigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Erika Walzl
Hattenhofen
Vorstand
Ralf Weissinger
Zell unter Aichelberg
Vorstand
Joachim Haller
Fellbach
Vorstand
Wolfgang Rapp
Zell unter Aichelberg
Vorstand
Andy Parschau
Gammelshausen
Vorstand
Sabine Funke
Gammelshausen
Vorstand
Andreas Funke
Gammelshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 06.10.1951 zuletzt geändert am 09.02.2008
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.06.2021 mit Nachtrag vom 25.08.2021 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.03.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.04.2014.