Handelsregister · VR 20024

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft 51 Eysölden e.V. · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft 51 Eysölden e.V.

b)
Eysölden
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
1. Schützenmeister:
Kreichauf, Roland, Thalmässing/Eysölden, *XX.XX.XXXX
2. Schützenmeister:
Blum, Gerhard, Thalmässing/Eysölden, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 02.11.1965 zuletzt geändert am 06.11.1992

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem 1. Schützenmeister und dem 2.
Schützenmeister.
a)
19.12.2005
Helmschrott

b)
Tag der ersten Eintragung:
22.03.1966.
Dieses Blatt ist mit Wirkung zum
01. Januar 2006 zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
2b)
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Klepke, Gerhart, Thalmässing, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Schützenmeister:
Blum, Gerhard, Thalmässing/Eysölden, *XX.XX.XXXX
a)
17.03.2009
Sedler

b)
Protokoll Bl.43 ff.SB;
3b)
Ausgeschieden:
1. Schützenmeister:
Kreichauf, Roland, Thalmässing/Eysölden, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Schützenmeister:
Klepke, Gerhart, Thalmässing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
1. Schützenmeister:
Dollinger, Dieter, Thalmässing, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Schützenmeister:
Voigt, Sven, Thalmässing, *XX.XX.XXXX
a)
21.12.2010
Christl

b)
Protokoll Bl. 45 ff. SB;
4a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die
Vorstandsmitglieder können über Ausgaben in Höhe von
3.000,00 EUR im Einzelfall frei entscheiden. Der
Ausschuss ist ermächtigt, über Anschaffungen und
Ausgaben bis zu einer Höhe von 5.000,00 EUR im
Einzelfall zu entscheiden, Anschaffungen und Ausgaben
über 5.000,00 Euro und der Verkauf von Vereinseigentum
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.11.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.03.2012
Christl

b)
Protokoll Bl. 49-51 SB; Neue
Satzung Bl. 52-58 SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.