Handelsregister · VR 727

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft 1960 e.V. Schaidt in der Pfalz · Amtsgericht Landau

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft 1960 e.V. Schaidt in der Pfalz

b)
Schaidt
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
1.000,00 DM ist die Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstands gemäß § 10 der
Vereinssatzung erforderlich.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr
als 2.000,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes gemäß § 11 der Vereinssatzung erforderlich.
Für Grundstücksgeschäfte ist die Zustimmung der
Generalversammlung gemäß § 12 der Vereinssatzung
erforderlich.

b)
1. Vorsitzender:
Rinnert, Gerhard, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Schmitt, Karlheinz, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
3. Vorsitzender:
Pfirrmann, Hans, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 11.03.1960 zuletzt geändert am 28.02.1988
a)
21.06.2006
Rihm

b)
Tag der ersten Eintragung:
06.07.1960.
Umgeschrieben von VR Kandel
Band II Nr. 35 am 09.10.1972.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
21.06.2006.
Satzung Blatt 3-10, 78-102,
Beschluss Blatt 67-71 der Akte.
2a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
1.000,00 DM ist die Zustimmung des
geschäftsführenden Vorstands gemäß § 10 der
Vereinssatzung erforderlich.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr
als 2.000,00 DM ist die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes gemäß § 11 der Vereinssatzung erforderlich.
Für Grundstücksgeschäfte ist die Zustimmung der
Generalversammlung gemäß § 12 der Vereinssatzung
erforderlich.

b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Rinnert, Gerhard, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Schmitt, Karlheinz, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als:
1.Vorsitzender:
Bourquin, Friedrich, Klingenmünster, *XX.XX.XXXX
Bestellt als:
2.Vorsitzender:
Jöckle, Heinrich, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
22.06.2006
Flick
3b)
Geändert, nun:
1.Vorsitzender:
Jöckle, Heinrich, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Pfirrmann, Hans, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Bestellt als:
3.Vorsitzender:
Martin, Walter, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Bourquin, Friedrich, Klingenmünster, *XX.XX.XXXX
a)
27.05.2010
Flick

b)
Fall 3
4b)
Bestellt als:
1. Vorsitzender:
Schmidt, Gerd, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als:
2. Vorsitzender:
Hasselwander, Ingmar, Steinfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als:
3.Vorsitzender:
Krell, Wilfried, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1.Vorsitzender:
Jöckle, Heinrich, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Pfirrmann, Hans, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3.Vorsitzender:
Martin, Walter, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
01.06.2012
Flick

b)
Fall 4
5b)
Bestellt als
3. Vorsitzender:
Weiter, Martin, Impflingen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3.Vorsitzender:
Krell, Wilfried, Wörth am Rhein, *XX.XX.XXXX
a)
13.06.2013
Flick
b)
Fall 5
6b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Schimpf, Karl-Heinz, Wörth-Schaidt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3. Vorsitzender:
Schmidt, Gerd, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Schmidt, Gerd, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Weiter, Martin, Impflingen, *XX.XX.XXXX
a)
24.03.2014
Flick

b)
Fall 6
7b)
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Hasselwander, Ingmar, Steinfeld, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
3. Vorsitzender:
Schmidt, Gerd, Freckenfeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Pleschke, Michael, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3. Vorsitzender:
Pfirrmann, Hans, Wörth-Schaidt, *XX.XX.XXXX
a)
12.04.2016
Schnabel

b)
Fall 8
8a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über
500,00 EUR ist die Zustimmung des geschäftsführenden
Vorstands gemäß § 10 der Vereinssatzung erforderlich.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr
als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des erweiterten
Vorstandes gemäß § 11 der
Vereinssatzung erforderlich.
Für Grundstücksgeschäfte ist die Zustimmung der
Generalversammlung gemäß § 12 der Vereinssatzung
erforderlich.

b)
Aufgrund Satzungsänderung nicht mehr
vertretungsberechtigt:
3. Vorsitzender:
Pfirrmann, Hans, Wörth-Schaidt, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2016 hat die Änderung der Satzung in § § 2 (Zweck
des Vereins,Gemeinnützigkeit), 5 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), 9 (Der Vorstand), 11
(Der erweiterte Vorstand), 12 (Die Generalversammlung), 16 (Stimm-und Wahlrecht, Wahlen
/ Wahlvorstand) und 19 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
18.01.2017
Schnabel

b)
Fall 9
Beschluss Bl. 213-222 d.A.
Satzung Bl. 223-235 d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.