Handelsregister · VR 230015

Chronologischer Auszug

Schützengesellschaft 1798 e.V. Bruchsal · Amtsgericht Mannheim

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützengesellschaft 1798 e.V. Bruchsal

b)
Bruchsal
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende
und der 2. Vorsitzende.
Jeder ist alleine vertretungsberechtigt.

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2
BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung
und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines
Kredits von mehr als 1000 (in Worten: eintausend)
Deutsche Mark die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich ist. Das gleiche gilt
für das eventuelle Führen eines Rechtsstreites.

b)
1. Vorsitzender:
Fies, Robert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzende:
Fies, Janina, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 14.07.1951 in Neufassung vom 16.11.1990 mit Änderung vom 20.03.1998.
a)
10.07.2014
Schmid

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
10.07.2014.
Tag der ersten Eintragung:
21.11.1952
2b)
Bestellt als
1. Vorsitzender:
Dr. Rzehorz, Bernhard, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Lakus, Michael, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Fies, Robert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzende:
Fies, Janina, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
a)
17.09.2018
Essert
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2.
Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln.
Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen
sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und
grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines
Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung
erforderlich. Das gleiche gilt für das eventuelle Führen
eines Rechtsstreites.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
11.02.2019
Essert

b)
Satzung:
Sonderband 1
Blatt 20-27
4b)
Bestellt als
2. Vorsitzender:
Butz, Stefan, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Lakus, Michael, Bruchsal, *XX.XX.XXXX
a)
26.01.2021
Essert

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.