Handelsregister · VR 230015
Chronologischer Auszug
Schützengesellschaft 1798 e.V. Bruchsal · Amtsgericht Mannheim
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Schützengesellschaft 1798 e.V. Bruchsal b) Bruchsal | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder ist alleine vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1000 (in Worten: eintausend) Deutsche Mark die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Das gleiche gilt für das eventuelle Führen eines Rechtsstreites. b) 1. Vorsitzender: Fies, Robert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Fies, Janina, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.07.1951 in Neufassung vom 16.11.1990 mit Änderung vom 20.03.1998. | a) 10.07.2014 Schmid b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 10.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 21.11.1952 |
| 2 | b) Bestellt als 1. Vorsitzender: Dr. Rzehorz, Bernhard, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. Vorsitzender: Lakus, Michael, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. Vorsitzender: Fies, Robert, Bruchsal, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzende: Fies, Janina, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) 17.09.2018 Essert | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt einzeln. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. Das gleiche gilt für das eventuelle Führen eines Rechtsstreites. | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.10.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 11.02.2019 Essert b) Satzung: Sonderband 1 Blatt 20-27 | |
| 4 | b) Bestellt als 2. Vorsitzender: Butz, Stefan, Ubstadt-Weiher, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Lakus, Michael, Bruchsal, *XX.XX.XXXX | a) 26.01.2021 Essert |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.