Handelsregister · VR 320168

Registerinformationen

"Schützengesellschaft 1782" e. V. Hildburghausen · Amtsgericht Hildburghausen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
"Schützengesellschaft 1782" e. V. Hildburghausen
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hildburghausen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 320168
Gericht
Amtsgericht Hildburghausen
Letzte Eintragung
07.07.2023
Abrufstand
19.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Joachim Fritsche

Henfstädt

Vorstand

Ingolf Frank

Römhild

Vorstand

Rolf Eichhorn

Suhl

Vorstand

Uwe Kirchmeier

Eisfeld

Vorstand

Ines Schwamm

Hildburghausen

Vorstand

Andreas Schwamm

Hildburghausen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 17.08.1990 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 19.01.2013.
  • Die Mitgliederversammlung vom 16.02.2016 hat die Änderung der §§ 8 (Mitgliedsbeiträge), 11 (Vorstand), 18 (Auflösung des Vereins) und 19 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 17.03.2018 hat die Änderung der §§ 4 (Mitgliedschaft), 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 6 (Erziehungsmaßnahmen), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 8 (Mitgliedsbeiträge), 10 (Mitgliederversammlung), 11 (Vorstand), 12 (Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstandes) und 16 (Rechnungsprüfer) der Satzung beschlossen.
  • Die Vorstandssitzung vom 22.02.2023 hat die Änderung der §§ 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), 8 (Mitgliedsbeiträge), 11 (Vorstand) und 13 (Wahl des Vorstandes) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 18.01.1991. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.