Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und durch den 2. Vorsitzenden vertreten. Jedes der beiden Vorstandsmitglieder ist allein vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass bei Rechtsgeschäften von mehr als 1000,-- EUR die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fritz Setzer
Rastatt
Vorstand
Alois-Erich Greschner
Rastatt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.06.1951 in Neufassung vom 19.03.1999 mit Änderung vom 19.03.2010
Die Mitgliederversammlung vom 29.03.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Zweck) und 14 (Auflösung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.07.1951
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.10.2014.
Satzung: Sonderband 2 Blatt 6/9
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.