Handelsregister · VR 12320

Chronologischer Auszug

Schützenclub Parabellum · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenclub Parabellum

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem
Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Erster Vorsitzender:

1.
Holland, Peter, Berlin

Zweiter Vorsitzender:

2.
Eichler, Jens, *XX.XX.XXXX, Berlin

Kassenwart:

3.
Stein, Walter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung wurde am 03.06.1991 errichtet und
am 05.12.2001 zuletzt geändert.
a)
11.10.2006
Thiel
b)
Satzung Bl. 5-11
Beschluss Bl.
21-23,37-39

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Erster Vorsitzender:
1. Holland, Peter

Änderung zu Nr. 2:
Erster Vorsitzender:
Eichler, Jens, *XX.XX.XXXX, Berlin

Zweiter Vorsitzender:
4.
Schütz, Hans Joachim, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
04.12.2007
Röling
3b)
Nicht mehr Zweiter Vorsitzender:
4. Schütz, Hans Joachim

zweiter Vorsitzender:
5.
Bellgrau, Peter, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit) und § 6 (Rechte und Pflichten)
beschlossen.
a)
22.10.2015
Röling
b)
Beschluss Bl. 61
(63-67)
4a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.02.2016 hat
die Änderung der Satzung in § 13 (Auflösung) beschlossen.
a)
10.06.2016
Müller
b)
Beschluss Bl. 76
(77-81)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.