Handelsregister · VR 11103

Chronologischer Auszug

Schützenclub Internationale Parcoursschützen Worms 1999 e.V. · Amtsgericht Mainz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schützenclub Internationale Parcoursschützen Worms 1999 e.V.

b)
Worms
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus erster
Vorsitzender (Oberschützenmeister), zweiter
Vorsitzender (Schützenmeister).

Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei
Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit
entscheidet in den Fragen über Ausgaben oder
Verpflichtungen des Vereinsvermögens von über 2.000,--
DM, über die Beauftragung von Rechtsanwälten,
Steuerberater etc. und über die Beantragung von
Fördermitteln aller Art die Stimme des Schatzmeisters, in
den übrigen Fällen die des Oberschützenmeisters.

b)
Erster Vorsitzender (Oberschützenmeister):
Eberhardt, Engelbert, Worms, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender (Schützenmeister):
Seibert, Robert J., Worms, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 01.05.1999 zuletzt geändert am 30.05.1999
a)
03.08.2006
Verge

b)
Tag der ersten Eintragung:
05.07.1999

Dieses Blatt ist bei gleichzeitiger
Konzentration der
Registergerichte zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes des
Amtsgerichtes Worms VR 1103
getreten.

Freigegeben am 03.08.2006.
2a)
Der Verein wird durch den Liquidator vertreten.

b)
Nicht mehr
Zweiter Vorsitzender (Schützenmeister):
Seibert, Robert J., Worms, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr erster Vorsitzender (Oberschützenmeister),
jetzt
Liquidator:
Eberhardt, Engelbert Georg, Worms, *XX.XX.XXXX
b)
Der Verein ist aufgelöst.
a)
04.03.2024
Peter

b)
Bl. 19 ff

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.