Schützenclub für Gebrauchspistolen und Revolver Bonn e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Bonn
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4953
Gericht
Amtsgericht Bonn
Letzte Eintragung
10.04.2025
Abrufstand
20.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sebastian Bermann
Köln
Vorstand
Jürgen Müllenholz
Königswinter
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 30.10.1977 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.04.1997 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 19.09.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Clubanzüge), § 5 (Aufnahme und Beitrag) und § 9 (Der Vorstand) eschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2018 hat die Änderung der Satzung beschlossen. § 3 (Clubanzüge) entfällt. § 3a (Einladungen zu Veranstaltungen) wird § 3.
Die Mitgliederversammlung vom 12.03.2022 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand), in § 10 (Die Mitgliederversammlung) und in § 14 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.02.2023 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Die Mitgliederversammlung), in § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung) sowie in § 12 (Beschlussfassung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 28.12.1977 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.06.2005.
Satzung Blatt 165 der Akten
Beschluss Blatt 194 - 195 der Akten
Satzung Blatt 197 der Akten
Beschluss Blatt 266 - 268 der Akten Satzung Blatt 274 der Akten
Beschluss Blatt 284-289 der Akten Satzung Blatt 299 der Akten
Beschluss Bl. 323-327 der Akte
Satzung Bl. 328 der Akte
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.