Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Sie können nur gemeinsam vertreten. Im Behinderungsfalle tritt der 1. Schatzmeister oder der 1. Schriftführer an die Stelle des verhinderten Vertretungsberechtigten.
Änderungsbeschluss: Blatt 101, 102 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 18.11.1974 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.09.2006.
Fall 2
Satzung
Satzung vom 14.04.1973 zuletzt geändert am 16.01.1999
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.