Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von sowie der Handel mit Beschlagsystemen nebst Zubehör, Anlagen und Branchensoftware sowie Forschung und Beratung auf dem Gebiet der Beschlagsysteme und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Reparatur von Fahrrädern mit und ohne Motorunterstützung sowie von Fahrradteilen und Zubehör.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Henderson Chen
Changhua
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Michael Pella
Remscheid
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2011, geändert am 16.01.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stadtlohn (bisher Amtsgericht Coesfeld, HRB 13590) nach Troisdorf beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1. (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat von dem Insolvenzverwalter der bei dem Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRA 2989 eingetragenen Kommanditgesellschaft unter der Firma Schüring GmbH & Co. Fenster-Technologie Kommanditgesellschaft, Troisdorf, deren Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des ehemaligen Betriebsteils "Maschinenbau" mit der Berechtigung käuflich erworben, die jetzige Firma zu führen und damit die Firmenbestandteile "Schüring" in Kombination mit "Fenster" und "Technologie" fort zu führen. Eine Übernahme der Verbindlichkeiten sowie sämtlicher Forderungen wurde nicht vereinbart. Eine Haftung für die im Betrieb des Geschäfts vorstehender Kommanditgesellschaft begründeten Verbindlichkeiten und der generelle Übergang der in deren Betrieb begründeten Forderungen sind ausgeschlossen worden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.