Die Produktion von Print- und elektronischen Medien. Die Gesellschaft kann auch andere Druckerzeugnisse herstellen, verlegen und/oder vertreiben sowie sich der Verbreitung von Meinungen in Medien der unterschiedlichsten Art widmen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehreren Geschäftsführer. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Hat die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Annette Schüren
Marburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Beschluss Blatt 8 ff. Sonderband
Fall 2
Fall 3
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 28. Juni 2002
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.