Handelsregister · VR 3400

Registerinformationen

Schülerhaus Mörike e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schülerhaus Mörike e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Stuttgart

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 3400
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Letzte Eintragung
05.11.2024
Abrufstand
11.02.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Claudia Lion

Stuttgart

Vorstand

Winnie Maurer

Stuttgart

Vorstand

Gernot Schwanhäußer

Stuttgart

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 13.06.1978 mit Änderung; zuletzt geändert am 27.06.1996.
  • Die Mitgliederversammlung vom 20.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 21.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 01.07.2014 hat die Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 (Name) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 Satz 2, § 5 Abs. 1, § 12 Abs. 2 und § 14 beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 11 beschlossen.

Freitext

  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.12.2005.
  • Tag der ersten Eintragung: 05.10.1978
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 223,225
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 258
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 278/279
  • Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 266/277
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 294 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 293
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 301 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 300
  • Geänderte Satzung: Sonderband Blatt 317

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.