Handelsregister · VR 41399

Registerinformationen

Schüler-Arche Worms e.V. · Amtsgericht Mainz

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schüler-Arche Worms e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Worms

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 41399
Gericht
Amtsgericht Mainz
Letzte Eintragung
13.02.2023
Abrufstand
21.09.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Martin Wilms

Worms

Vorstand

Tobias Lehr

Riedstadt

Vorstand

Nicole Heinzelbecker

Worms

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 05.03.2015 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.07.2015 geändert in § 11 (Verhältnis des Vereins zur Stadtmission Worms) und § 12 (Auflösung des Vereins).
  • Die Mitgliederversammlung vom 03.08.2018 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Die Mitgliederversammlung) und § 9 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit des Vereins) und § 8 (Die Mitgliederversammlung) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand), § 10 (Verfahrensbestimmungen für die Organe) und § 12 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.07.2022 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.

Freitext

  • Fall 4
  • Blatt 103 - 121 der Akten
  • Fall 5
  • Blatt 126 - 145 der Akten
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Fall 6
  • Blatt 148 - 159 der Akten
  • Satzung Blatt 153 - 159 der Akten

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.