Handelsregister · HRB 29903

Chronologischer Auszug

Schreinerei Peter Mohr & Sohn GmbH · Amtsgericht Koblenz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schreinerei Peter Mohr & Sohn GmbH

b)
Kottenheim
Geschäftsanschrift:
August-Horch-Straße 9, 56736 Kottenheim

c)
Gegenstand des Unternehmens ist der
Betrieb einer Bau- und Möbelschreinerei.
25.000,00 EUR a)Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Mohr, Hans-Peter, Thür, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Mohr, Simon, Mendig, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Peter Mohr & Sohn Bau- und Möbelschreinerei OHG,
Kottenheim (Amtsgericht Koblenz, HRA 11956) nach Maßgabe
des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom
21.08.2023.
a)
18.10.2023
Spieß-Welp

b)
Fall 1

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.