Handelsregister · VR 204

Registerinformationen

Schrebergartengemeinschaft Landau i.d.Pf. e.V. · Amtsgericht Landau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schrebergartengemeinschaft Landau i.d.Pf. e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Landau in der Pfalz

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 204
Gericht
Amtsgericht Landau
Letzte Eintragung
07.07.2025
Abrufstand
27.05.2026
Quelle
Handelsregister

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Michael Felix Bappert

Landau

Vorstand

Julia Jerolimov

Landau

Vorstand

Carmen Müller

Landau

Vorstand

Elke Waidelich

Landau

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 28.09.1956 zuletzt geändert am 16.02.2003
  • Die Mitgliederversammlung vom 27.2.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Geschäftsführender Vorstand) § 11 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Änderung Zweck/Auflösung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 25.03.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006. Beschluss Bl. 341 Satzung Bl. 292-302, 321-327, 334-347
  • Eintr.Vfg. Bl. 378
  • Satzung Bl. 387-396 Fall N r. 3
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Protokoll Blatt 413 - 417 der Akte.
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8
  • Fall 9
  • Fall 10
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer und 1. Rechnungsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam, von denen eines der 1.Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende und eines der Schriftführer oder der Rechnungsführer sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Weiterhin sind alle Anschaffungen mit einem Wert von über 2.000 EUR von der Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
  • Fall 14

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.