Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.09.1956 zuletzt geändert am 16.02.2003
Die Mitgliederversammlung vom 27.2.2010 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Gemeinnützigkeit), § 9 (Geschäftsführender Vorstand) § 11 (Mitgliederversammlung) und § 15 (Änderung Zweck/Auflösung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 25.03.1957 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 31.05.2006. Beschluss Bl. 341 Satzung Bl. 292-302, 321-327, 334-347
Eintr.Vfg. Bl. 378
Satzung Bl. 387-396 Fall N r. 3
Fall 4
Fall 5
Protokoll Blatt 413 - 417 der Akte.
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Fall 13
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, 1. Schriftführer und 1. Rechnungsführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder handeln gemeinsam, von denen eines der 1.Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende und eines der Schriftführer oder der Rechnungsführer sein muss. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 1.000 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Weiterhin sind alle Anschaffungen mit einem Wert von über 2.000 EUR von der Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen.
Fall 14
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.