Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 500 EUR ist der Vorstand nur gemeinschaftlich zur Vertretung befugt.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zur Aufnahme eines Kredits ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Vorstand Fachbereich Finanzen.
Fall 1
Anmeldung Bl. 1, Satzung Bl. 24 - 28 Sonderband
Fall 2
Anmeldung Blatt 29/30 Sonderband
Beschluss Blatt 41 Sonderband
Satzung Blatt 44-48 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 29.12.2022 mit Nachtrag vom 21.12.2023.
Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2024 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Zweck und Geschäftsjahr) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.