Handelsregister · VR 280559
Chronologischer Auszug
"Schorndorfer Weiber"/Arbeitsgemeinschaft Schorndorfer Frauen eV · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Schorndorfer Weiber"/Arbeitsgemeinschaft Schorndorfer Frauen eV b) Schorndorf | a) Der Vorstand im Sinne von § 26 Absatz 2 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden und dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden. Die Mitglieder des Vorstandes sind einzelvertretungsberechtigt. b) 2. stellvertretende Vorsitzende: Leibbrand, Inge, geb. Dambacher, Hausfrau, Schorndorf 1. stellvertretende Vorsitzende: Joos, Renate, Hausfrau, Schorndorf Vorsitzende: Riedel, Christel, geb. Frank, Schorndorf, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 29.05.1990 mit Nachtrag vom 30.11.1993 zuletzt geändert am 04.12.1996 | a) 12.11.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.11.2014. Tag der ersten Eintragung: 21.12.1993 Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 34/36 |
| 2 | b) Bestellt als Vorsitzende: Friedrich, Gudrun, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. stellvertretende Vorsitzende: Wolz, Silvia, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als 2. stellvertretende Vorsitzende: Kohler, Gudrun, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorsitzende: Riedel, Christel, geb. Frank, Schorndorf, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 1. stellvertretende Vorsitzende: Joos, Renate, Hausfrau, Schorndorf Nicht mehr 2. stellvertretende Vorsitzende: Leibbrand, Inge, geb. Dambacher, Hausfrau, Schorndorf | a) 24.04.2024 Gerst |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.