Handelsregister · HRB 110621 früher Amtsgericht Langen
Chronologischer Auszug
Scholz Raumausstattung GmbH · Amtsgericht Tostedt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Scholz Raumausstattung GmbH b) Cuxhaven c) Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Raumtextilien, Dienstleistungen zur Gestaltung von Innenräumen sowie deren Abwicklung und Planung, ferner Serviceleistungen in Bezug auf Wohn- und Geschäftsräume. | 32.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. b) Geschäftsführer: Scholz, Armin, Cuxhaven, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 21.10.2002 | a) 13.09.2005 Landweer b) Gesellschaftsvertrag Blatt 9 ff Sonderband Tag der ersten Eintragung: 04.12.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.09.2005. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Hauptstr. 36, 27478 Cuxhaven | a) 31.03.2010 Klein b) Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.