Vermögensverwaltung und Beteiligung an anderen Unternehmen, namentlich die Übernahme der Vollhaftung, der Vertretung und Geschäftsführung der Schöpper Familien-Grundstücks GmbH & Co. KG
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Ilse Schöpper
Papenburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.
Tag der ersten Eintragung: 28.05.1984 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 17 HRB 3081 Amtsgericht Meppen getreten. Freigegeben am 01.09.2006.
Beschluss Blatt 153 bis 160 Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 171 ff. Sonderband
Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.05.1984 zuletzt geändert am 31.08.1992
Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) u. § 3 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Ferner hat die Gesellschafterversammlung am 16.10.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 70.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 35.790,43 um EUR 209,57 auf EUR 36.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage), § 11 (Genehmigungspflichtige Geschäfte), Ziff. 1d) u. 1 f) u. § 12 (Gesellschafterbeschlüsse), Ziff. 12) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.