Handelsregister · HRB 21329

Chronologischer Auszug

Schömann Corporate GmbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 01.10.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Schömann Corporate GmbH

b)
Bad Saarow

Geschäftsanschrift:
Uferstraße 3, 15526 Bad Saarow

c)
Die Planung, Gestaltung, Beratung und Realisierung im Bereich Kommunikation, Medien
und Corporate Design.
25.000,00 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder
mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt,
so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft
gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft
mit einem Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
1.
Schömann, Manfred, *XX.XX.XXXX,
Bad Saarow

mit der Befugnis die Gesellschaft
allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
mit sich selbst oder als Vertreter
Dritter abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
14.12.1999
zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.10.2007
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
07.01.2025 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB
111698 B) nach Bad Saarow
verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2
(Sitz).
a)
31.01.2025
Saße
b)
Tag der ersten Eintragung:
11.02.2000
2b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Frankfurt
(Oder) vom 01.07.2025 (AZ: 3
IN 186/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und
bestimmt, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.07.2025
Kaberidis

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.