Handelsregister · HRB 21329
Chronologischer Auszug
Schömann Corporate GmbH · Amtsgericht Frankfurt/Oder
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Schömann Corporate GmbH b) Bad Saarow Geschäftsanschrift: Uferstraße 3, 15526 Bad Saarow c) Die Planung, Gestaltung, Beratung und Realisierung im Bereich Kommunikation, Medien und Corporate Design. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: 1. Schömann, Manfred, *XX.XX.XXXX, Bad Saarow mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 14.12.1999 zuletzt geändert durch Beschluss vom 26.10.2007 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.01.2025 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 111698 B) nach Bad Saarow verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). | a) 31.01.2025 Saße b) Tag der ersten Eintragung: 11.02.2000 | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 01.07.2025 (AZ: 3 IN 186/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.07.2025 Kaberidis |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.