Herstellung, Vertrieb, Montage und Reparaturen von Fenstern und Türen und ähnlichen Bauelementen sowie alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Jörg Schnellbächer
Brombachtal
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Denis Jörg Mike Schnellbächer
Brensbach
Geschäftsführer(in)
Joel Fabrice Schnellbächer
Brensbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 10.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Beschluss Blatt 105 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 119-133 Sonderband
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.12.1987 zuletzt geändert am 17.05.2000
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Bestimmungen über Beschlussfassungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz), 11 (Jahresabschluss), 12 (Verfügung Geschäftsanteile), 15 (Bewertung und Entgelt), 17 (Erbfolge) und 18 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.