Handelsregister · PR 240006
Chronologischer Auszug
Schmidt und Werler Treuhand und Beratung Partnerschaftsgesellschaft · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Schmidt und Werler Treuhand und Beratung Partnerschaftsgesellschaft b) Herrenberg Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Balingen errichtet, Balingen (Amtsgericht Balingen PR 5) c) Gegenstand der Partnerschaft ist die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner der für Buchprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. §§ 129 in Verbindung mit 43 a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Revisionen. | a) Die Liquidatoren vertreten gemeinsam. b) Liquidator: Werler, Klaus, Hildrizhausen, *XX.XX.XXXX Liquidator: Schmidt, Peter, Balingen, *XX.XX.XXXX | a) Partnerschaftsgesellschaft b) Die Partnerschaft ist aufgelöst. | a) 17.07.2006 Funk, S. b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.07.2006. Tag der ersten Eintragung: 02.02.1999 |
| 2 | b) Verweis auf die Eintragung beim Gericht am Ort der Zweigniederlassung gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen gelöscht und Postleitzahl zum Sitz der Zweigniederlassung gemäß § 5 Abs. 2 PRV n.F. von Amts wegen ergänzt bei: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz Zweigniederlassung Balingen, 72336 Balingen | a) 21.09.2007 Göhler |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.