Handelsregister · HRB 53427

Registerinformationen

Schmidt & Schmidt Personalberatung GmbH · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schmidt & Schmidt Personalberatung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Zollstockgürtel 57-67, 50969 Köln

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 53427
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
07.01.2025
Abrufstand
24.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

ist die Personal- und Unternehmensberatung, Recruiting und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, Coaching zu HR-, Beschäftigungs- und Arbeitsmarktthemen und die Erbringung weiterer nicht erlaubnispflichtiger Dienstleistungen im HR-Bereich.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Volker Schmidt

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Anita Schmidt

Köln

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2004
  • Die Gesellschafterversammlung hat am 17.08.2012 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 1 sowie den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 3 zu ändern.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2024 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Freitext

  • Gesellschaftsvertrag und Beschluss Blatt 5 ff. Sonderband

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.