Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Dieter Schmidt
Wörth a. d. Isar
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Stefan Schmidt
Niederaichbach
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 15.07.2016.
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem einzelkaufmännischen Unternehmen unter der Firma Digitaldruck-Fabrik e. K. mit dem Sitz in Wörth a.d. Isar (Amtsgericht Landshut HRA 11224) und die Änderung des § 3 (Stammkapital; Geschäftsanteile) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 09.12.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2016 und Erklärung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2016 das Vermögen von dem einzelkaufmännischen Unternehmen unter der Firma Digitaldruck-Fabrik e. K. mit dem Sitz in Wörth a.d. Isar (Amtsgericht Landshut HRA 11224) übernommen. Die Ausgliederung wurde heute im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.