Der Handel mit Gegenständen aller Art, insbesondere der Handel mit Bau- und Wertstoffen und Abfällen aller Art sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr, Containerdienst und Dienstleistungen aller Art.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Roland Nyga
Bottrop
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Fabian Nyga
Dorsten
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 17.06.1996
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.11.2000.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 21. März 1996,
geändert gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. Dezember 1997.
Die Gesellschafterversammlung hat am 22. April 2005 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens zu ändern, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 25.564,59 EUR um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 Nr. 2 und 3 (Sitz, Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlage), 4 (Geschäftsführung, Vertretung), 8 (Verfügung über Geschäftsanteile unter Lebenden) und 9 (Regelungen von Todes wegen) zu ändern. § 14 (Vollmacht) wurde aufgehoben; der bisherige § 15 (Schiedsgericht, Schriftform, Teilnichtigkeit) ist jetzt § 14.
Die Gesellschafterversammlung hat am 27. Juni 2005 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) zu ändern.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.