Handelsregister · HRB 16511

Registerinformationen

Schmaelter Foto & Gestaltung GmbH · Amtsgericht Bochum

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Schmaelter Foto & Gestaltung GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bochum
Geschäftsanschrift
Hordeler Straße 34, 44809 Bochum
Kapital
25.000,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 16511
Gericht
Amtsgericht Bochum
Letzte Eintragung
26.06.2026
Abrufstand
21.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Fotostudios und Fotographie, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Service- und Beratungsdienstleistungen; Print & Webdesign, Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing, einschließlich Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketing und Kommunikationsmaßnahmen aller Art. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten, andere Unternehmen mit ähnlichem Zweck zu gründen oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Ralph Schmälter

Bochum

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.02.2017

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2026 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.04.2026 mit der Foto Ralph Schmälter e.K. mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRA 8218) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.