An- und Verkauf von Grundbesitz und dessen Verwaltung, die Vermittlung von Immobilien und die Durchführung von Bauträgermaßnahmen, im besonderen Sanierungsmaßnahmen .
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Karl Bretschneider
Neuss
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 5. Mai 1999
Die Gesellschafterversammlung vom 15. Dezember 2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von EUR 25.000,00 um EUR 225.000,00 auf EUR 250.000,00 beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Neuss: 9. November 1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 7 ff. Sonderband
Laufende Nummer 1 Spalte 4 b) gerötet und von Amts wegen berichtigt.
Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 4 b) (Geschäftsführer Poos) aufgrund eines Erfassungsfehlers berichtigt. Die korrekte Vertretungsbefugnis des ausgeschiedenen Geschäftsführers lautete: mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Von Amts wegen eingetragen.
Beschluss Blatt 40 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 45 ff. Sonderband
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.